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Andreas Schäfferer
Landshut Versicherungen
Johannisweg 23
84030 Ergolding
0170/9032291
Feuer und Überschwemmung, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl – als umsichtiger Unternehmer haben Sie Ihr Betriebsinventar, Maschinen und Waren vermutlich mit einer Inhaltsversicherung gegen diese Risiken geschützt. Es kann allerdings nicht schaden, noch einen Schritt weiter zu denken: Wie stemmen Sie eigentlich die laufenden Kosten, wenn der Betrieb nach einem Schaden längere Zeit stillsteht und keine Einnahmen mehr fließen? Dieser Sorge entledigen Sie sich mit einer Ertragsausfallversicherung.
Die Ertragsausfallversicherung (auch: Betriebsunterbrechungsversicherung) übernimmt bei einem versicherten Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme alle fortlaufenden Ausgaben – etwa für Löhne und Gehälter, Mietkosten, Leasing- und Kreditraten. Außerdem kommt sie für den entgangenen Betriebsgewinn auf. Die Haftungszeit beträgt in der Regel zwölf Monate, kann aber bei vielen Versicherungen auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Doch Achtung: Unternehmen ist nicht gleich Unternehmen. Welche Art der Versicherung für Ihren Betrieb die beste ist, hängt neben der Branche auch von der Unternehmensgröße ab. „Für kleinere Betriebe mit begrenztem Umsatz und begrenzten Geschäftstätigkeiten reicht normalerweise die sogenannte ,kleine Ertragsausfallversicherung‘, kurz: KEA“, erklärt Lars Fuchs, Vertriebsverantwortlicher des Versicherers rhion.digital. „Sie kann meist als zusätzlicher Baustein zur Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme der KEA ist dann identisch mit der in der Inhaltsversicherung.“
Größere Unternehmen fahren dagegen mit einer separat abgeschlossenen „mittleren Ertragsausfallversicherung“ (MEA) besser. Sie kann mit einer höheren Deckungssumme abgeschlossen werden und bietet damit einen weitergehenden Schutz als die KEA. Zum Beispiel übernimmt sie auch Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit nach einem Schaden oder die Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch nachhaltige und umweltfreundliche Maßnahmen.
Noch ein Tipp: Achten Sie beim Abschluss darauf, dass sogenannte Rückwirkungsschäden ebenfalls abgedeckt sind – also solche, die durch Schäden bei Zulieferern, Abnehmern und Versorgern entstehen. Außerdem erstatten manche Versicherungen auch Ertragsausfälle, die nicht durch einen Sachschaden entstehen. Zum Beispiel durch eine Baustelle vor Ihrem Ladengeschäft, wegfallende Parkplätze und dadurch ausbleibende Kundschaft. Am besten lassen Sie sich individuell zu der für Ihr Unternehmen passenden Ertragsausfallversicherung beraten.
Lassen Sie uns klären, welche Versicherung schützt!